Nicht öffentlich tagen nur noch die Rundfunkräte beim Hessischen Rundfunk (HR) und beim Norddeutschen Rundfunk (NDR). Mit der Novelle des NDR-Staatsvertrags, die zum 1. September 2021 in Kraft treten soll, wird unter anderem die Regelung eingeführt, dass die Sitzungen des Rundfunkrats öffentlich sein müssen. Von den Aufsichtsgremien, die im öffentlich-rechtlichen Rundfunk vor allem für die Programmkontrolle zuständig sind, wäre dann der HR-Rundfunkrat das einzige Gremium, dessen Sitzungen nicht öffentlich zugänglich sind. Laut dem HR-Gesetz kann der Rundfunkrat seine Sitzungen bereits öffentlich abhalten. Dies zu beschließen, davon hat das Gremium bisher aber keinen Gebrauch gemacht. Die primär für die Finanzkontrolle zuständigen Verwaltungsräte der öffentlich-rechtlichen Sender tagen stets nicht öffentlich.
Volker Nünning, medienkorrespondenz.de, 29.04.2021 (online)