Das Land Sachsen-Anhalt und der Freistaat Bayern werden den Staatsvertragsentwurf zur Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrages erst dann paraphieren und dem Landtag zur Anhörung zuleiten, wenn die von den in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und dem ZDF beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren durch Rücknahme der Verfassungsbeschwerden gegenstandslos geworden sind. Über ein neues Finanzierungsverfahren kann nur auf Basis eines stabilen Rundfunkbeitrags entschieden werden. Entscheidend ist, dass die auf den Weg gebrachten Reformen erst wirken, bevor Anpassungen beim Beitrag in Frage kommen.
Protokollerklärung des Landes Sachsen-Anhalt und des Freistaates Bayern zum Reformstaatsvertrag, 12.12.2024 (online)