Schließlich möchte ich noch einmal für die Erhöhung des Anteils der Landesmedienanstalten am Rundfunkbeitrag werben. Diese Forderung steht aufgrund unseres dualen Rundfunksystems zumindest in einem zumindest mittelbaren Zusammenhang mit den Reformüberlegungen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Mir ist bewusst, dass Landesmedienanstalten, die weniger Aufgaben haben als diejenige in Thüringen, mit ihrem Anteil von 1,8989 Prozent auskommen bzw. sogar mit weniger auskommen müssen, wenn es im jeweiligen Land einen „Vorwegabzug“ gibt. Doch Landesmedienanstalten in kleinen Ländern mit entsprechend geringen Etats, die gesetzlich nicht nur dazu verpflichtet sind, Zulassung und Aufsicht zu betreiben, sondern auch relevante Bürgermedien in Stadt und Land zu ermöglichen sowie Medienbildung für alle Bevölkerungsgruppen anzubieten, sind derzeit strukturell unterfinanziert.
Malte Krückels, medienpolitik.net, 15.01.2024 (online)