Die Länderchef*innen einigen sich auf eine Zukunft der gebührenfinanzierten Sendeanstalten. Aber nur, weil wichtige Entscheidungen vertagt wurden.
Steffen Grimberg, taz.de, 25.10.2024 (online)
Aus dem Beschluss der MPK vom 25.10.2024 (pdf)
„3. Sie nehmen in Aussicht, zu dem als Anlage beigefügten Staatsvertragsentwurf spätestens im Dezember die notwendigen Unterrichtungen der Landesparlamente zu beginnen. Gleiches gilt, soweit bis dahin eine Verständigung zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erzielt wurde.
4. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs nehmen in Aussicht, den Staatsvertragsentwurf oder mehrere Staatsvertragsentwürfe zu unterzeichnen, sobald dies nach den formellen Rahmenbedingungen in den einzelnen Ländern möglich ist.“
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