Im EMFA schlummert ein fortschrittlicher Schutz journalistischer Quellen. So schreibt es vor, dass Medienschaffende und ihre Haushaltsangehörigen vor Spionage und Überwachung geschützt sein müssen. Dieses Schutzniveau ist höher als es deutsche Sicherheitsgesetze bislang zugestehen (und durch den Einsatz von Palantir-Analysesoftware ohnehin untergraben wird). Zwar wurde auf den letzten Metern eine Relativierung in die EU-Verordnung verhandelt, der zufolge ausgerechnet der Überwachungs-Passus nationalstaatlich auch abweichend geregelt werden könne. Im Sinne der Medienfreiheit muss der neue – höhere – europäische Schutzstandard jedoch auch in Deutschland unbedingt gelten, wofür Bund und Länder diverse Sicherheitsgesetze anpassen müssen.
Auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommen von europäischer Seite Impulse. So schreibt das EMFA Verfahren für eine gesicherte, auskömmliche Finanzierung öffentlich-rechtlicher Medien vor – und legt damit den Finger in die Wunde. Solche Verfahren existieren in Deutschland zwar, festgelegt vom Bundesverfassungsgericht. Doch haben die zuständigen Länder sie innerhalb der letzten fünf Jahre bereits zwei Mal ignoriert.
Bettina Hesse, M(Verdi), 13.10.2025 (online)