Da die Buchpreisbindung letztlich eine Subvention der Allgemeinheit ist, zumindest aber eine Freiheitsbeschränkung, kann sie auch gewisse, demokratisch artikulierte Forderungen stellen. Zumal wir etwas Vergleichbares bei Zeitungen und Zeitschriften mit dem Presse-Grosso längst haben: Der einzelne Verkäufer kann nicht entscheiden, welche Publikationen in seine Auslage kommen, und der Grossist als Großhändler muss jeden Presseanbieter, der dies möchte, in seinen Vertrieb aufnehmen.
Diese Sonderregelung wird direkt aus dem Grundgesetz abgeleitet: Die Pressefreiheit sei nicht gewährleistet, wenn Presseerzeugnisse gar nicht verfügbar sind und Meinungen systematisch unhörbar gestellt werden könnten.
Gleiches kann man für Sach- und Fachbücher und sogenannte Unterhaltungsliteratur proklamieren: Wenig nachgefragte Themen landen erst gar nicht in der Buchhandlung und haben so gar keine Chance, Nachfrage zu erzeugen.
Bei etwa 70.000 Neuerscheinungen pro Jahr, über eine Million verschiedene lieferbare Buchtitel muss es natürlich selbst für solche „Kulturfenster“ eine Auswahl geben. Neben örtlichen und thematischen Kriterien könnte hier wie so oft, wenn keine inhaltlich begründete Auswahl zu treffen ist, das Los helfen: aus allen verfügbaren Neuerscheinungen wird je nach Größe der Buchhandlung eine Anzahl von Titeln ausgelost, die für eine gewisse Zeit dort präsentiert werden.
Timo Rieg, telepolis, 20.12.2022 (online)