Dabei entfielen Honorare in Höhe von 875.231.92 Euro an Journalisten des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks und des Auslandssenders Deutsche Welle, 596.596,55 Euro an Journalisten privater Medien. Nicht enthalten in der Aufstellung sind nach Angaben der Bundesregierung aus Gründen des Staatswohls Honorare, die der Bundesnachrichtendienst (BND) an Journalisten gezahlt hat, weil die Kooperationen des BND „besonders schützenswert“ seien.
Bundestag, 7.3.2023 (online)
Antwort der Bundesregierung auf AfD-Anfrage (pdf)