Das Bundesverfassungsgericht beendet seine Praxis, ausgewählte Journalisten über bevorstehende Entscheidungen vorab zu informieren. Jetzt gibt es für alle dieselben Informationen zur selben Zeit. […]
Für Urteilsverkündungen in Karlsruhe ist darin Folgendes vorgesehen: Sobald der zuständige Richter den Tenor der Entscheidung verlesen hat, versendet die Pressestelle eine Mitteilung und das Eingangsstatement des Richters an die Medien. Erst nach Ende der Urteilsverkündung wird der komplette Urteilstext versandt, und zwar in anonymisierter Form. All dies gilt seit dem 1. September. Früher konnten einige Journalisten schon am Vorabend einer Urteilsverkündung die dazugehörige Pressemitteilung an der Pforte des Gerichtsgebäudes abholen.
Jochen Zenthöfer, faz.net, 06.09.2023 (online, Paid)