Für Oktober hat der Sechste Senat einen Verhandlungstermin über eine Klage zum Rundfunkbeitrag angesetzt. Dabei wird die Frage erörtert, ob man den Rundfunkbeitrag nicht zu zahlen braucht, wenn das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegen das Gebot der Vielfaltssicherung verstößt.
Der Sechste Senat hatte im vergangenen Jahr einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) stattgegeben. Die Klägerin, eine Frau aus dem Landkreis Rosenheim, will wegen „mangelnder Programmvielfalt“ und eines „generellen strukturellen Versagens des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ den Beitrag nicht zahlen. Sie scheiterte bisher beim Verwaltungsgericht München und beim BayVGH.
Gerichtssprecherin Daniela Hampel verwies zur Begründung darauf, dass zuvor das Bundesverfassungsgericht eine entsprechende Klage nicht zur Entscheidung angenommen und darauf hingewiesen habe, dass diese Frage bisher noch nicht vom Bundesverwaltungsgericht entschieden worden sei. Fragen der Vielfaltssicherung waren bisher ausschließlich den Kontrollgremien der Rundfunk- und Fernsehsender wie etwa den Rundfunkräten vorbehalten.
epd medien, 26.02.2025 (online)