Das Fundament des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich mit den Zielen eines unabhängigen, ideologie- und vorurteilsfreien sowie ausgewogenen Rundfunks identifizieren. Dazu bedarf es der Festschreibung und Einhaltung journalistischer Standards und ethischer Grundsätze. Ebenso wichtig ist eine faire vertragliche Absicherung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss Vorbild sein – an erster Stelle beim Umgang mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die ausufernde Beschäftigung von sog. „Festen Freien“ Mitarbeitern soll auf besondere Belastungsspitzen und notwendige Expertise begrenzt bleiben. Freie Mitarbeiterschaften müssen die Ausnahme bleiben.
Die Programmverantwortung muss bei ARD und ZDF in den Händen von fest angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern liegen. Auch das standardisierte „Auslagern“ journalistischer Inhalte muss auf besondere Belastungsspitzen begrenzt bleiben
Abschlussbericht der Kommission des Bundesvorstandes „Öffentlich-rechtlicher Rundfunk“: Den öffentlich-rechtlichen Rundfunk effizient, zukunftsfest und transparent gestalten