Zitiert: CDU will „feste Freie“ zur Ausnahme machen

Das Fundament des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich mit den Zielen eines unabhängigen, ideologie- und vorurteilsfreien sowie ausgewogenen Rundfunks identifizieren. Dazu bedarf es der Festschreibung und Einhaltung journalistischer Standards und ethischer Grundsätze. Ebenso wichtig ist eine faire vertragliche Absicherung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss Vorbild sein – an erster Stelle beim Umgang mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die ausufernde Beschäftigung von sog. „Festen Freien“ Mitarbeitern soll auf besondere Belastungsspitzen und notwendige Expertise begrenzt bleiben. Freie Mitarbeiterschaften müssen die Ausnahme bleiben.

Die Programmverantwortung muss bei ARD und ZDF in den Händen von fest angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern liegen. Auch das standardisierte „Auslagern“ journalistischer Inhalte muss auf besondere Belastungsspitzen begrenzt bleiben

Abschlussbericht der Kommission des Bundesvorstandes „Öffentlich-rechtlicher Rundfunk“: Den öffentlich-rechtlichen Rundfunk effizient, zukunftsfest und transparent gestalten

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Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)