Wir haben uns gleichzeitig gegen einen pauschalen Index für die Beitragsermittlung ausgesprochen. Es ist bemerkenswert, dass Karlsruhe im Unterschied zu früheren Entscheidungen ein solches Verfahren nicht mehr als mögliche Alternative erwähnt hat. …. Der Auftrag muss so abgegrenzt sein, dass er auch bei der Finanzierung nachvollzogen werden kann. Die KEF hat für die Überprüfung dieser Bedarfsanmeldung ein ausgeklügeltes Verfahren, in dem überprüft wird, ob die Anmeldung auch der Erfüllung des Auftrags entspricht, dass sie plausibel und wirtschaftlich vertretbar ist. Wir verlassen uns aber nicht nur auf die Anmeldung, sondern wir führen auch Gespräche mit Medienexperten, analysieren Statistiken und Branchenreports und geben Studien in Auftrag, um möglichst objektiv und unabhängig die Bedarfsberechnung vorzunehmen. … Das Verfassungsgericht hat keine Entscheidung gegen den pauschalisierten Index getroffen, aber es empfiehlt dieses Verfahren auch nicht mehr. Aus meiner Sicht bleibt es dabei, dass ein pauschalisierter Index kein Weg ist, eine angemessene Finanzierung zu erreichen. Immer mehr Landesregierungen äußern sich inzwischen ähnlich, und auch im neuen Koalitionsvertrag von Sachsen-Anhalt wird dieses Modell ausgeschlossen.
Heinz Fischer-Heidlberger, Vorsitzender der KEF, FAZ, 07.09.2021 (Paid, online)