Laut einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag gibt es in Deutschland hohe rechtliche Hürden für ein mögliches Social-Media-Verbot für Kinder. Diese ergeben sich vor allem aus EU-Recht, wie aus dem Gutachten hervorgeht.
Der Wissenschaftliche Dienst verwies insbesondere auf die bereits bestehenden EU-Regelungen im Digital Services Act. Auf dieser Grundlage laufe zum Beispiel ein Verfahren, um Auflagen gegen TikTok durchzusetzen. Das europäische Recht habe „Anwendungsvorrang“, hieß es in dem Papier, das dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt.
Zudem gelte das Herkunftslandprinzip für die Betreiber. „Nationale Regelungen bezüglich einer Sperrung beziehungsweise Beschränkung von Social-Media-Plattformen, wie Meta, Google und TikTok, hätten danach weitgehend keine Auswirkungen, da diese ihren Sitz in Irland haben“, schrieben die Gutachter. Über verbleibende Regelungsspielräume Deutschlands könne nur der EuGH entscheiden.
Darüber hinaus könnte das im Grundgesetz garantierte Erziehungsrecht der Eltern „ein weiteres Hindernis für ein Verbot von Social-Media-Plattformen darstellen“.
Philipp Eckstein, tagesschau.de, 29.03.2026 (online)

