Zitiert: Daran könnte ein Social-Media-Verbot scheitern

Laut einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag gibt es in Deutschland hohe rechtliche Hürden für ein mögliches Social-Media-Verbot für Kinder. Diese ergeben sich vor allem aus EU-Recht, wie aus dem Gutachten hervorgeht.

Der Wissenschaftliche Dienst verwies insbesondere auf die bereits bestehenden EU-Regelungen im Digital Services Act. Auf dieser Grundlage laufe zum Beispiel ein Verfahren, um Auflagen gegen TikTok durchzusetzen. Das europäische Recht habe „Anwendungsvorrang“, hieß es in dem Papier, das dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt.

Zudem gelte das Herkunftslandprinzip für die Betreiber. „Nationale Regelungen bezüglich einer Sperrung beziehungsweise Beschränkung von Social-Media-Plattformen, wie Meta, Google und TikTok, hätten danach weitgehend keine Auswirkungen, da diese ihren Sitz in Irland haben“, schrieben die Gutachter. Über verbleibende Regelungsspielräume Deutschlands könne nur der EuGH entscheiden.

Darüber hinaus könnte das im Grundgesetz garantierte Erziehungsrecht der Eltern „ein weiteres Hindernis für ein Verbot von Social-Media-Plattformen darstellen“.

Philipp Eckstein, tagesschau.de, 29.03.2026 (online)

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Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
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Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)