Zitiert: Das Verbot der Presseähnlichkeit gilt

Aufgrund der fortbestehenden Unklarheiten über die Zulässigkeit öffentlich-rechtlicher Textangebote im Onlinebereich ist das Verbot der Presseähnlichkeit grundlegend überarbeitet und vereinfacht worden. Die „eigenen Portale sowie Telemedien auf Drittplattformen“ dürfen „nicht presseähnlich“ sein. Eigene Portale sind „im Schwerpunkt mittels Bewegtbild oder Ton“ zu gestalten. Die Nutzung von Texten ist nur unter eingeschränkten Voraussetzungen zulässig. Im Grundsatz sind künftig nur noch im Staatsvertrag näher definierte „sendungsbegleitende Texte“ zulässig; selbst dabei sind Bewegtbild oder Ton einzubinden.

Letzteres ist ohnehin die Daseinsberechtigung des Rundfunks im Verhältnis zur Presse und sollte selbstverständlich sein. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss nicht immer der Erste sein. Ich verbinde damit die Erwartung, dass Anstalten und Verleger künftig entspannter miteinander umgehen. Für Grenzfälle bleibt die Schlichtungsstelle erhalten. Die Anstalten sollten in ihrem ureigenen Interesse keine weiteren Konflikte mit anderen Qualitätsmedien schüren, die nicht zuletzt aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Bereich der generativen KI um ihre Reichweiten und ihre wirtschaftliche Existenz bangen.

Rainer Robra, faz.net, 03.12.2025 (online)

Onlinefilm.org

Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)