Der KEF-Vorsitzende unterstrich, dass die Länder es in der Hand gehabt hätten, den Auftrag für die öffentlich-rechtlichen Sender im Medienstaatsvertrag neu zu formulieren: „Die politisch diskutierten Vorschläge zum zukünftigen Auftrag und der Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks können erst dann von der Kommission in einer Beitragsempfehlung berücksichtigt werden, wenn diese konkret in einem Staatsvertrag der Länder geregelt sind.“
In den vergangenen vier Jahren haben die Länder genau das versäumt: Sie haben drei Medienstaatsverträge verabschiedet, in denen sie Auftrag und Struktur der Sender weitgehend unangetastet ließen. Es wurde viel von Reformen geredet, doch nicht einmal auf die Streichung von ein oder zwei Digitalkanälen konnten sich die Ministerpräsidenten einigen.
Wie sehr Standortinteressen die Medienpolitik dominieren, zeigte sich zuletzt wieder beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB).
Diemut Roether, epd.de, 23.02.2024 (online)