Zitiert: Das wird eine spektakuläre Beweisführung

Das Bundesverwaltungsgericht liefert eine Sensation: Wer mit dem Argument fehlender Ausgewogenheit bei ARD und ZDF den Rundfunkbeitrag nicht zahlen will, kann das vor Gericht ausfechten. […]

Vorausgesetzt sei „ein grobes Missverhältnis zwischen Abgabenlast und Programmqualität“, steht dort. […] Hinzu kommt: Ausschlaggebend ist das gesamte Angebot aller öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter –und zwar nicht etwa an einem einzelnen Stichtag, sondern über einen längeren Zeitraum „nicht unter zwei Jahren“. […] „Denn die programmliche Vielfalt und Ausgewogenheit ist ein Zielwert, der sich stets nur annäherungsweise erreichen lässt.“ […]

Das Bundesverwaltungsgericht erwähnt zudem ein Stichwort, bei dem bei einem anderen, noch höheren Gericht stets höchste Aufmerksamkeit herrscht: die Programmfreiheit. In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe ist dies ein grundrechtlicher Schutzwall der Sender gegen Einmischungen von außen, insbesondere durch die Politik, aber gewiss auch gegen gerichtliche Vorgaben.

Wolfgang Janisch, sueddeutsche.de, 15.10.2025 (online)

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Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)