ARD und ZDF halten es nicht für sinnvoll, wenn die Bundesländer im Reformstaatsvertrag einen fixen Abschalttermin für das lineare Programmangebot des Kinderkanals KiKa festlegen. Die lineare Verbreitung zu beenden, sei „erst dann sachgerecht, wenn die weit überwiegende Nutzung eines Angebots non-linear erfolgt“, erklärten ARD und ZDF gemeinsam auf Nachfrage. „KiKA bleibt gerade für Familien mit kleinen Kindern eine geschätzte Vertrauensmarke, die den Tag linear ritualisiert, strukturiert und medienpädagogisch begleitet.“ Der Kinderkanal, den ARD und ZDF zusammen betreiben, gehört zu den Fernsehprogrammen, deren lineare Verbreitung die Bundesländer spätestens Anfang 2033 beenden wollen. So sieht es der aktuelle Diskussionsentwurf des Reformstaatsvertrags zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk vor. […]
Für „ausgesprochen problematisch“ hält es das Internationale Zentralinstitut für das Jugend- und Bildungsfernsehen (IZI), beim KiKa die lineare Ausstrahlung zu beenden. „Kinder brauchen ein kuratiertes Programm“, erklärte auf Anfrage Maya Götz, Leiterin des IZI, das beim Bayerischen Rundfunk (BR) angesiedelt ist. Wichtig sei „ein sorgsam zusammengestelltes Programmangebot“, das „sich am Wohl des Kindes orientiert“. In der KiKA-Vorschulstrecke Kikaninnchen beispielsweise gebe es nur Sendungen, die gezielt für diese Altersgruppe konzipiert werden.
Insbesondere für Kinder sei „es wichtig, mit einer Vielfalt an Genres und Ästhetiken in Kontakt zu kommen“, so Götz weiter. […]
Die Nutzung von On-Demand-Diensten im Vergleich zum linearen Fernsehen sei dann positiv zu bewerten, wenn Medienangebote „gezielt für das individuelle Kind ausgesucht, ein- und auch wieder ausgeschaltet werden“. So sieht es Selma Brand von der Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur (GMK) in Bielefeld. […]
Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert bei der geplanten Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch für eine Diskussion über die programmliche Gestaltung und die angemessene finanzielle Ausstattung von Kinderfernsehprogrammen. Sie dürften kein „nice-to-have“ sein, erklärte Kinderhilfswerk-Präsident Thomas Krüger auf Nachfrage: Sie sollten „als konstitutives Element des Angebotes entsprechend in den Programmplanungen berücksichtigt werden, auch finanziell“. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) machten zuletzt darauf aufmerksam, dass die Rundfunkanstalten von ihren Ausgaben nur zirka 1,5 Prozent für Kinderangebote aufwendeten, obwohl 3- bis 13-Jährige rund 13 Prozent Anteil an der Bevölkerung hätten.
Volker Nünning, M(verdi), 22.10.2024 (online)