„Falls die Länder sich nicht auf eine spürbare Modifizierung des Auftrags – oder vielmehr der vielen Aufträge – der Rundfunkanstalten einigen können, wird die KEF weitere Erhöhungen des Rundfunkbeitrags empfehlen“, sagt er. Die Länder müssten sich bei der Auftragsdefinition gut überlegen, ob ein modifiziertes „Weiter so“ noch trage oder ob Aufträge gestrichen, zusammengefasst oder Aufwendungen in bestimmten Bereichen gedeckelt werden sollten. Die Länder müssten „einfordern“, dass der mit dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag eingeschränkte Unterhaltungsauftrag von den Anstalten eingehalten werde, damit das Programm der Öffentlich-Rechtlichen nicht „im Seichten“ ertrinke. Um kurzfristig etwas gegen drohende Beitragssteigerungen zu beschließen, sollten die Ausgaben für die Sportrechte gesetzlich um 50 Prozent dessen, was in dieser Beitragsperiode von ARD und ZDF aufgewendet worden sei, gedeckelt werden.
Malte Krückels, medienpolitik.net, 17.1.2023 (online)
Die Sport-Rechtekosten von ARD und ZDF müssten insgesamt bei im Durchschnitt 420 Mio. Euro im Jahr liegen. Mit einer Halbierung dieser Rechtekosten könnte der Rundfunkbeitrag um ca. 50 Cent sinken.