Und das dürfte den meisten Akteuren auch recht sein, weil es so bequem ist, wenn gefühlte, reklamierte und manchmal erfolgreich in die Tat umgesetzten Zuständigkeiten sich meist gegenseitig neutralisieren. Beispielsweise vermeldete der Presserat für 2020 durchaus stolz einen „Beschwerderekord“ (Altpapier), um anschließend auszuführen, dass sich unter „4.085 eingegangenen“ „auch zahlreiche Beschwerden über Radio- und Fernsehbeiträge, für die der Presserat nicht zuständig ist, befanden“. Wer sich über Inhalte öffentlich-rechtlicher Anstalten beschweren will, müsste Beschwerden nämlich bei den zuständigen Aufsichtsgremien einreichen – was noch erheblich müßiger wäre als sich beim Presserat zu beschweren. Immerhin rügt der Rat ja regelmäßig, folgenfrei, aber öffentlich, was sich von Rundfunk- und Fernsehräten nicht behaupten lässt.
Christian Bartels, MDR Altpapier, 07.07.2021 (online)