Zitiert: Die echte Reform von ARD und ZDF fängt mit den Gehältern erst an

Eine Neubewertung der Intendantengehälter muss also erstens mit einer grundlegenden Reform der Gehaltsstrukturen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk verbunden werden. Der RBB hat hier auch deshalb Neuland betreten, weil die bisher übliche Altersversorgungszusage für Intendanten nicht für Demmer gilt, ihr wird dafür ein Zuschuss für eine private Vorsorge gezahlt.

Zweitens aber sollte die seit Jahren geführte Debatte um die Vergütungen – die fast nie ohne den reichlich zwanghaften Verweis auskommt, dass diese höher ausfallen als das Gehalt des Bundeskanzlers – kein Ersatz für eine echte Reformdebatte sein. Über das Einkommen anderer Menschen lässt sich nämlich ziemlich einfach reden, oft auch ohne Kenntnis deren tatsächlicher Leistung, Belastung und Verantwortung. […]

Darum muss jetzt wieder im Vordergrund stehen, was die Intendanten und ihre Mitarbeiter wirklich unternehmen, um dabei zu helfen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wahrhaftig zu reformieren. Die Vorgaben müssen von der Medienpolitik kommen – die Umsetzung im Geiste des Auftrags der öffentlich-rechtlichen Sender obliegt aber den Anstalten selbst. An dieser Umsetzung sind die Leistungen der Intendanten zu bewerten.

Christian Meier, welt.de, 08.09.2023 (online)

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Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
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Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)