Eine Neubewertung der Intendantengehälter muss also erstens mit einer grundlegenden Reform der Gehaltsstrukturen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk verbunden werden. Der RBB hat hier auch deshalb Neuland betreten, weil die bisher übliche Altersversorgungszusage für Intendanten nicht für Demmer gilt, ihr wird dafür ein Zuschuss für eine private Vorsorge gezahlt.
Zweitens aber sollte die seit Jahren geführte Debatte um die Vergütungen – die fast nie ohne den reichlich zwanghaften Verweis auskommt, dass diese höher ausfallen als das Gehalt des Bundeskanzlers – kein Ersatz für eine echte Reformdebatte sein. Über das Einkommen anderer Menschen lässt sich nämlich ziemlich einfach reden, oft auch ohne Kenntnis deren tatsächlicher Leistung, Belastung und Verantwortung. […]
Darum muss jetzt wieder im Vordergrund stehen, was die Intendanten und ihre Mitarbeiter wirklich unternehmen, um dabei zu helfen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wahrhaftig zu reformieren. Die Vorgaben müssen von der Medienpolitik kommen – die Umsetzung im Geiste des Auftrags der öffentlich-rechtlichen Sender obliegt aber den Anstalten selbst. An dieser Umsetzung sind die Leistungen der Intendanten zu bewerten.
Christian Meier, welt.de, 08.09.2023 (online)