Wer einen Porno ohne strenge Alterskontrollen verbreitet, kann sich in Deutschland strafbar machen. Bei Erotik ist das anders. Bloß: Wo liegt der Unterschied? Interne Dokumente zeigen erstmals, wie Medienwächter*innen sexuelle Aufnahmen bewerten. […]
Um der nebulösen Unterscheidung zwischen Erotik und Porno auf den Grund zu gehen, haben wir interne Dokumente angefragt. Dabei haben wir uns auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) berufen, das Behörden zur Offenlegung von Dokumenten verpflichtet. Die Landesmedienanstalt Nordhein-Westfalen (NRW) hat uns daraufhin – gegen eine Gebühr – mehrere Hundert Seiten über Fälle von erotischen und pornografischen Inhalten geschickt, eine Stichprobe also. […]
Alle 87 untersuchen Fälle von Porno erfüllen mindestens eines der drei folgenden Kriterien:
Penis und/oder Vulva werden unverdeckt und deutlich stimuliert (67 von 87 Fälle)
erigierter Penis ist unverdeckt und deutlich dargestellt (62 von 87 Fälle)
Vulva ist unverdeckt und deutlich dargestellt, etwa durch Spreizung (37 von 87 Fälle)
Bei der Mehrheit der Fälle von Erotik dagegen (79 von 87) ist keines dieser Kriterien erfüllt. Diese Aufnahmen zeigen beispielsweise Posen, mit Unterwäsche verdeckte Genitalien oder sie deuten die Stimulation nur an. Acht Fälle von Erotik fallen aus der Reihe: Hier sind laut Bildbeschreibung Vulven oder die Stimulation von Vulven sichtbar. (Mehr unter Jugendschutz)
Sebastian Meineck, netzpolitik.org, 14.12.2023 (online)