Es ist ja auch eine gewisse Bestätigung, wenn man sieht, dass die Nachfolger an der eigenen Linie festhalten. So ist es mir etwa mit der Rundfunkgebühren Entscheidung 1994 gegangen. Die folgenden Urteile sind ihr gefolgt. Das gilt auch für die jüngste Entscheidung des Verfassungsgerichts, in der die Richter festgestellt haben, dass die Weigerung des sachsen anhaltischen Landtags, der Erhöhung der Gebühr zuzustimmen, verfassungswidrig war. … Die große Entscheidung des Verfassungsgerichts zur neuen Medienlandschaft steht sicher noch aus. Bei der aktuellen Gebührenentscheidung im dualen Rundfunksystem war aus meiner Sicht aber nichts Neues fällig. Die Richter haben der Politik außerdem nahegelegt, noch einmal über Alternativen für die Festsetzung des Rundfunkbeitrages nachzudenken.
Dieter Grimm war von 1987 bis 1999 Richter des Bundesverfassungsgerichts. faz.net, 23.09.2021 (online, Paid)