Es gibt in diesen turbulenten Zeiten wenig, worauf man sich verlassen kann. Zu diesen wenigen Gewissheiten gehört aber die Unterstützung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch das Bundesverfassungsgericht. Deshalb ist es naheliegend und überaus erfolgsversprechend, dass ARD und ZDF jetzt nach Karlsruhe gehen. […]
Es wird also darauf hinauslaufen, dass – wie 2020 – erneut das Bundesverfassungsgericht die Erhöhung des Rundfunkbeitrags anordnen muss. Fast könnte man meinen, die Länder zielen darauf ab, die unpopuläre Entscheidung den Richter:innen zu überlassen.
Christian Rath, taz.de, 20.11.2024 (online)