Sie haben es wieder getan. Zum zweiten Mal nach 2020 verweigern die Ministerpräsidenten den öffentlich-rechtlichen Anstalten die von der KEF empfohlene Anpassung des Rundfunkbeitrags. Gegen diesen abermaligen Verfassungsbruch ziehen ARD und ZDF erneut vor das Bundesverfassungsgericht. Gut so! Denn nach Lage der Dinge dürfte auch dieses Verfahren mit einer Klatsche für die Medienpolitik enden. […]
Es sei „gut“, dass die Beiträge für Bürgerinnen und Bürger und Betriebe stabil blieben, äußerte der wiedergewählte Ministerpräsident Brandenburgs Dietmar Woidke.
Nebenbei bemerkt: Zum 1. Januar 2025 sollen die Diäten der Brandenburger Landtagsabgeordneten um etwas mehr als 500 Euro auf rund 9.800 Euro im Monat steigen, so die Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Brandenburg. Das automatische Verfahren zur Erhöhung, heißt es da, richte sich nach der Entwicklung der Einkommen und der Verbraucherpreise. […]
Nicht die Verfassungsklage von ARD und ZDF ist „unangemessen und eine Provokation“, wie Bayerns Landesvater Markus Söder behauptet. Eher die Reaktion der Medienpolitik, die aus offensichtlich populistischen Motiven seit Jahren die verfassungsrechtlich vorgeschriebene bedarfsgerechte Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen sabotiert.
Günter Herkel, M(verdi), 13.12.2024 (online)