Seit etwa zehn Jahren ringen europäische Wettbewerbshüter darum, dass die amerikanischen Tech-Konzerne ihre enorme Macht über die europäischen Nutzerinnen und Nutzer – ihre Daten, ihre Aufmerksamkeit, ihre Stimmungen und Ansichten – nicht auf unfaire Weise zum eigenen Vorteil nutzen. Heute, im Jahr 2026, muss man sagen: Es ist ein inzwischen beinahe aussichtslos gewordener Kampf. Umso erbitterter müsste er deshalb geführt werden. Auf der Grundlage von Zahlen, wie sie gerade der Medienwissenschaftler Martin Andree ausgewertet hat. […]
Wenn man nämlich nicht nur die Reichweiten betrachtet – sich also anguckt, wie viele Menschen bestimmte digitale Angebote mehr oder weniger regelmäßig nutzen –, sondern auch die Zeit misst, die sie damit verbringen. Nutzungszeit ist die entscheidende Währung digitaler Medien.
Längeres Scrollen bedeutet mehr geladene Werbeanzeigen und somit mehr Geld für die Betreiber, mehr Möglichkeiten, Menschen zu beeinflussen. Andree hat die Reichweiten digitaler Dienste und die pro Person verbrachte Zeit, gemessen über drei Monate direkt auf den Geräten von rund 8000 Menschen, zu einem gemeinsamen Wert verrechnet. Der Verteilungsgraph dieser „Total Duration“, wie er sie nennt, zeichnet das Bild eines geradezu bizarren Grades an Marktkonzentration.
Nur etwa ein Dutzend Plattformen haben in dieser Messung relevante Nutzungszeiten, danach bricht die Verteilungskurve des digitalen Traffics steil ab. Zwölf Dienste also – für den gesamten Markt, nicht etwa für eine digitale Branche wie Shopping, Gaming, Streaming oder Social Media. Zwölf Dienste – von denen die fünf erstplatzierten nur zwei Konzernen gehören, Alphabet (Google, Youtube) und Meta (Facebook, Whatsapp, Instagram).
Zwei Konzerne vereinnahmen also allein etwa 40 Prozent der gesamten gemessenen Nutzungszeit. Übersetzt in den sogenannten Gini-Koeffizienten, eine zur Darstellung von Verteilungsgerechtigkeit gebräuchliche Skala zwischen 0 (alle besitzen exakt gleich viel) und 1 (einer besitzt alles), ergibt sich für das Feld digitaler Angebote ein Wert von rund 0,99.
Philipp Bovermann, sueddeutsche.de, 24.06.2026 (online)

