ARD und ZDF haben am Wahlabend zwischen 17.00 Uhr und 20.00 Uhr etwa 11 Millionen Menschen erreicht. Der Marktanteil lag für beide Anstalten zusammengerechnet bei über 40 Prozent. Also nahezu jeder zweite Zuschauer hat am Sonntag in dieser Zeit die Berichterstattung über die Bundestagswahl in einem der beiden Programme gesehen. Spitzenreiter des Wahlabendprogramms war mit Abstand die 20-Uhr-Ausgabe der „Tagesschau“ mit einer Gesamtreichweite von 15,26 Millionen Zuschauenden (Das Erste und die Dritten) und starken Marktanteilen von 50,3 Prozent und 49,1 Prozent (14- bis 49-Jährige). Das sind beachtliche Zahlen, die über den Werten von 2021 liegen. Doch warum müssen beide öffentlich-rechtliche Anstalten parallel, mit eigenen Wahlstudios, Hochrechnungen, Hunderten von Mitarbeitern, an diesem Abend im Berliner Reichstag präsent sein? Diese Zuschauer würden sie sicher auch mit weniger Aufwand erreichen. […]
Beide Anstalten werden nach dem Wahlsonntag bei solchen Forderungen sicher auf die Differenzen in den Prognosen und Hochrechnungen bei FDP und BSW sowie „den publizistischen Wettbewerb“ zwischen den beitragsfinanzierten Sendern verweisen. Doch ist dieser „Wettbewerb“ überhaupt noch vorhanden? Oder entspringt er nur noch dem Wunsch einiger Politiker?
Die parallele Berichterstattung über die Bundestagswahl ist ein Beweis, dass beide Anstalten noch über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Doch ARD und ZDF stehen spätestens ab dem Herbst, wenn der novellierte Medienstaatsvertrag in Kraft ist, unter dem Zwang, deutliche Einsparungen vorzunehmen, die die KEF und die Landesregierungen ab 2029 erwarten. Eine sinnvolle Zusammenarbeit und Arbeitsteilungen bei den Wahlen könnte die Kosten substantiell reduzieren.
Helmut Hartung, medienpolitik.net, 25.02.2025 (online)