Wenn aktuell öffentlich-rechtliche Rundfunkanbieter gebührenfinanzierte Inhalte für Plattformen wie YouTube oder TikTok produzieren, tun sie unter den Zwängen der digitalen Monopolbildung das einzig Richtige: Sie liefern ihre Inhalte gezwungenermaßen dort aus, wo der Traffic ist. Dass dies demokratiepolitisch zugleich grundfalsch ist, liegt auf der Hand. Denn die Verbreitung dieser öffentlich-rechtlichen Inhalte wird durch die Digitalkonzerne kontrolliert. Was wiederum bedeutet: Unter den Bedingungen der digitalen Plattformen sind die öffentlich-rechtlichen Inhalte nicht mehr frei und unabhängig. Sie unterliegen vollständig den Zwängen, Distributionslogiken und Bedingungen der Plattformen.
Martin Andree, MDR Altpapier, 17.12.2024 (online)