Öffentlich-rechtliche Anstalten versorgen Anbieter von Systemen generativer Künstlicher Intelligenz (KI) weiter unentgeltlich mit Inhalten. In der vergangenen Woche hat die ProSiebenSat.1-Plattform Joyn die Mediatheken von ARD und ZDF wieder entfernt. Zu Recht. Der neue Medienstaatsvertrag sieht die Möglichkeit vor, dass Inhalte öffentlich-rechtlicher Anstalten in Streamingangeboten privater Rundfunkveranstalter eingebettet werden können. Wie Äußerungen von Medienpolitikern der Länder zeigen, wünscht man es sich durchaus, aber es sei keine Pflicht. Das gehe aber nur, wenn sie sich auf gemeinsame Modalitäten verständigten, sagte unter anderem der Hamburger Kultur- und Mediensenator Dr. Carsten Brosda. Es wäre begrüßenswert, wenn die öffentlich-rechtlichen Sender mit der gleichen Konsequenz auch ihre Inhalte vor anderen, nicht genehmigten Nutzungen, schützen würden: Zum Beispiel zum Training von Künstlicher-Intelligenz-Programmen.
Die beitragsfinanzierten Anstalten sind in der Kreativwirtschaft so ziemlich die Letzten, die es fördern und verteidigen, wenn ihre Angebote ohne Genehmigung auf Streamingplattformen der KI-Giganten eingebettet und sogar verändert werden. […]
Doch nicht nur das „Verfüttern öffentlich-rechtliche Inhalte an KI“, wie es die F.A.Z. in einem Kommentar im Januar nannte, schwächt die demokratischen Medien, sondern auch die ungezügelte Einstellung von Inhalten auf zahlreichen Drittplattformen. Hier schafft leider auch der Reformstaatsvertrag keine Abhilfe
Helmut Hartung, faz.net, 10.03.2025 (online)