Ein Paradebeispiel dafür ist die einheitliche Steuer-Identifikationsnummer, die jetzt als Personenkennziffer zum Datenabgleich der Bürger:innen genutzt werden soll. Alternative und datenschutzfreundlichere Modelle hat die Bundesregierung bislang verworfen, obwohl ihr Vorschlag verfassungswidrig sein dürfte. …. Eine einmal eingeführte Struktur, deren Zwecke sowie die Befugnisse von Behörden können nach ein paar Jahren entgegen allen Beteuerungen ausgeweitet werden. Oft genug geschieht dies auch, das zeigt die Erfahrung. Dafür liefert die Steuer-ID selbst den besten Beweis.
Markus Reuter, netzpolitik.org, 09.07.2020 (online)