Die Rundfunkkommission der Länder hat am 8. November 2023 einen Entwurf zur Reform des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (6. MÄStV) zur öffentlichen Anhörung freigegeben.
Die Regelungen des Entwurfs betreffen insbesondere den technischen Jugendmedienschutz. Die bereits vorhandenen Jugendschutzsysteme sollen leichter nutzbar gemacht und so miteinander verknüpft werden, dass sie ihre Wirksamkeit bestmöglich entfalten können. Weitere Punkte des Entwurfes sind die Verbesserung der Rechtsdurchsetzung sowie die Kennzeichnung von Angeboten. Bis zum 7. Dezember 2023 können Anregungen und Anmerkungen zu den Vorschlägen eingereicht werden.
Mitteilung der Rundfunkkommission vom 8.11.2023 (online)
Diskussionsentwurf (pdf)