Wir haben den Medienstaatsvertrag Berlin-Brandenburg novelliert und der Medienanstalt mabb die Möglichkeit zur Förderung von Lokaljournalismus gegeben. Dieser Weg wurde gewählt, weil das die Landesregierung, der Staat aus guten Gründen nicht selbst tun kann. Das könnte die Unabhängigkeit der geförderten Medien in Frage stellen. Also haben wir die staatsferne Medienanstalt mit der Ausgestaltung der Förderkriterien betraut, die hier an keinerlei Weisungen gebunden ist. Dafür bekommt sie Mittel aus dem Landeshaushalt. Der Medienstaatsvertrag Berlin-Brandenburg gibt vor, dass das Geld in lokaljournalistische Angebote von Rundfunkveranstaltern, Telemedienanbietern oder Anbietergemeinschaften zur Stärkung ihres Beitrages zu lokaler und regionaler Information fließen soll. Also ein klares Ja – es geht um Inhalteförderung und nicht um die Förderung von Projekten oder – mit Blick auf das duale System – Institutionen. Dass das geht, ohne die Unabhängigkeit und Staatsferne zu gefährden, zeigen die Schweiz und auch Schweden.
Dr. Benjamin Grimm, Staatssekretär, Beauftragter für Medien und Digitalisierung Brandenburgs, medienpolitik.net, 17.04.2020 (online)