Der frühere CDU-Politiker und DDR-Bürgerrechtler Günter Nooke geht mit Unterstützung des von ihm gegründeten Vereins „Informationsqualität“ vor Gericht per einstweiliger Verfügung gegen die Programmreform des Deutschlandfunks vor. Er hat vor dem Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag gegen das Deutschlandradio gestellt (Az. 6 L 2470/26). […]
Der Staatsvertrag sieht vor, dass die öffentlich-rechtlichen Sender vor grundlegenden Programmveränderungen eine Leistungsanalyse vornehmen und sich „in einem kontinuierlichen und zielgruppengerechten Dialog mit der Bevölkerung“ befinden müssen, um sich „insbesondere über Qualität, Leistung und Fortentwicklung des Angebots auszutauschen“. Zudem sei der Hörfunkrat in derartige Überlegungen einzubeziehen, das sei nicht geschehen. […]
„Es geht nicht um Programmgeschmack, sondern um Verfahrenstreue. Der Gesetzgeber hat dem Deutschlandradio aufgegeben, vor einschneidenden Angebotsentscheidungen zu prüfen und darzulegen, nicht danach“, heißt es vom Verein Informationsqualität. „Unser Verein unterstützt das Musterverfahren, damit die Rundfunkrechtsordnung nicht als bloße Erwähnung in den Gesetzblättern verbleibt, sondern beachtet und angewendet wird. Unser Präsident hat sich bereiterklärt, dies als Musterkläger für alle Beitragszahler klären zu lassen“, sagte Katja Adler, die Vizepräsidentin des Vereins Informationsqualität.
Michael Hanfeld, faz.net, 08.10.2026 (online)

