Obwohl die Wiederholeritis im ÖRR ein fast schon peinliches Niveau angenommen hat, profitieren Urheber*innen immer seltener davon, dass Ihre Werke mehr als einmal genutzt werden. Durch die Bereitstellung zum Download oder als Podcast sind Zweitverwertungsmöglichkeiten nahezu vollständig ausgefallen, Übernahmen durch andere Sender sind drastisch zurückgegangen. Verbliebene Neu-Produktionen werden immer mehr in Sender ohne schützenden Urhebertarifvertrag oder gleich in nicht tarifgebundene Produktionsfirmen verlagert. Autor*innen im Tagesgeschäft bekommen immer häufiger Honorare, die einen Wiederholungsanspruch von vornherein ausschließen. Die in Planung befindlichen Kompetenzzentren der ARD treiben den Urheber*innen zusätzlichen Angstschweiß auf die Stirn. Durch die bislang geltende Rechnung, dass Kreative von Ersthonoraren plus Wiederholungshonoraren plus Sozialleistungen leben, wird von den Sendern ein immer dickerer Strich gemacht.
Manfred Kloiber, verdi.de, 18.10.2023 (online)