Was soll, was darf es kosten? Die Rundfunkkommission der Länder stellt der Beitragskommission KEF konkrete Fragen zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. […]
Der Katalog mit 19 Fragen für das Sondergutachten liegt der F.A.Z vor. Die Rundfunkkommission der Länder will bei ihrer nächsten Sitzung im März die KEF beauftragen, mögliche Auswirkungen auf den Finanzbedarf der Rundfunkanstalten, insbesondere realisierbare Einsparungen, zu prüfen und zu beziffern. Dabei soll der Zeitrahmen für die Umsetzung sowie den notwendigen Vorlauf geklärt werden, und inwieweit eine Relevanz bereits in der Beitragsperiode 2025 bis 2028 vorstellbar ist. […]
So soll die Expertenkommission das Einsparpotential der konsequenten Umsetzung der Vorgaben zum Personalabbau bei ARD, ZDF und Deutschlandradio kalkulieren. Darüber hinaus interessiert die Rundfunkkommission, „welche finanziellen Auswirkungen die Zusammenlegung der beiden Standorte des Deutschlandradios, die Errichtung oder Anmietung eines neuen gemeinsamen Standortes und die Nutzung bestehender Immobilien, beispielsweise bei öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten“, ergäben. […]
Schwerpunkt des neuen Sondergutachtens sind finanzielle Auswirkungen durch eine Veränderung des Auftrages. […] Acht Fragen des Katalogs befassen sich mit strukturellen Veränderungen bei den Anstalten, die auch einen Schwerpunkt des Reformstaatsvertrages bilden. […]
Es liegt ein Haufen Arbeit vor den 16 unabhängigen Sachverständigen in den kommenden acht Monaten, zumal viele der geforderten Daten bei den Anstalten entweder unter Verschluss sind oder gar nicht erst erhoben werden.
Helmut Hartung, faz.net, 05.03.2024 (online, Paid)