Zitiert: Frequenzspektrum für Rundfunk- und Kulturveranstalter gesichert

Heimische Vertreter sind erfreut über den „positiven Ausgang“ der Entscheidung bei der Weltfunkkonferenz

Auf der kürzlich zu Ende gegangenen Weltfunkkonferenz wurde entschieden, dass die heimischen Rundfunk- und Kulturveranstalter weiterhin das Frequenzspektrum 470 bis 694 MHz exklusiv nutzen dürfen. Entsprechend erfreut zeigte man sich über diesen „positiven Ausgang“. Der Frequenzbereich umfasst nicht nur terrestrischen Rundfunk, sondern wird auch für Funkmikrofone und andere drahtlose Geräte verwendet.

„Nach mehr als zweijähriger politischer Überzeugungsarbeit“ werde sich an der exklusiven Nutzung „bis weit in die 2030er-Jahre nichts ändern“, hieß es am Dienstag in einer Aussendung. Erst 2031 soll das Thema bei der Weltfunkkonferenz wieder anstehen, zuvor gibt es bis Ende 2025 auf EU-Ebene ein Konsultationsverfahren „über die langfristigen, technologischen Aussichten für die Nutzungsmöglichkeiten des Sub-700 Spektrums“.

APA, derstandard.at, 19.12.2023 (online)

Die Allianz für Rundfunk- und Kulturfrequenzen (ARK) begrüßt die Ergebnisse. Nach vier Wochen intensiver Verhandlungen von über 4.000 Delegierten aus nahezu allen Ländern der Erde wurden maßgebliche Entscheidungen zur Sicherung des TV-UHF-Bandes (470 bis 694 MHz) für das terrestrische Fernsehen und für drahtlose Produktionsmittel (z. B. Funkmikrofone) erzielt:

  • Der terrestrische Rundfunk bleibt weiterhin alleiniger Primärnutzer im TV-UHF-Frequenzband in Europa;
  • Die drahtlosen Mikrofone verfügen über eine eigene sekundäre Frequenzzuweisung in nunmehr 88 Ländern: Vier weitere Länder kamen auf der WRC dazu;
  • Mobilfunkzuweisungen erfolgten für einzelne Staaten lediglich in Fußnoten zum Haupttext. Sie sind verbunden mit hohen Auflagen zum Schutz des Rundfunks und zur Koordinierung mit den Nachbarländern;

Erst die WRC im Jahr 2031 wird die Frequenznutzung im oberen Teil des Frequenzbereichs (600 MHz-Band) in Europa ergebnisoffen überprüfen. Für die dazu erforderlichen Studien wurde die Berücksichtigung der drahtlosen Mikrofone ausdrücklich festgeschrieben und auf die notwendige globale Harmonisierung hingewiesen.

Für den terrestrischen Rundfunk in Deutschland bleibt es bei der Frequenznutzung beim Status quo. Die Auswirkungen der neuen länderspezifischen Mobilfunkzuweisungen auf die drahtlosen Mikrofone hängen von den nationalen Entscheidungen im Nachgang zur WRC-23 ab. Die Allianz für Rundfunk- und Kulturfrequenzen betont die Notwendigkeit, dass bei der Umsetzung der Entscheidungen in Deutschland der unveränderten Nutzung des TV-UHF-Bandes für die drahtlose Medienproduktion Rechnung getragen werden muss. Der Frequenzbedarf für Medien und Kultur bleibt bestehen und wird angesichts neuer Technologien und steigender mobiler Rundfunknutzung weiter zunehmen.

ARD Presse, presseportal.de, 19.12.2023 (online)

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