Allein die Aufkündigung des mdr-Staatsvertrag würfe zahlreiche Fragen auf. Wer sollte die regionale Berichterstattung über Thüringen ersatzweise leisten? Wie würde die ARD mit einem „Loch“ bei ihrer Regionalberichterstattung umgehen?
Was bedeuten Kündigungen für die Finanzierung des Rundfunks? Müssten die Thüringer nach Vollzug der Kündigung weiterhin den vollen Rundfunkbeitrag leisten? Immerhin können sie ja weiterhin alle ö-r Programme empfangen. Wem stünden dann Beitragsanteile aus dem Aufkommen in Thüringen zu? Wäre der bundeseinheitliche Rundfunkbeitrag Geschichte? Wären ARD, ZDF und Deutschlandradio unter solchen Umständen überlebensfähig?
Die Risiken für den ö-r RF lassen sich minimieren, wenn für die Kündigung von Staatsverträgen im Rundfunkbereich ein Parlamentsvorbehalt gälte. Eine AFD-geführte Exekutive wäre dann ohne Mehrheit im Landtag nicht handlungsfähig.
Horst Röper, blog-der-republik, 12.03.2024 (online)