Gemeinnütziger Journalismus soll anerkannt werden, doch bisher plant das Bundesfinanzministerium das per Erlass zu regeln. Das reicht nicht aus, es braucht mehr als eine Interpretationshilfe für Finanzämter. […]
Der Anwendungserlass ist wie eine Interpretationshilfe zum Steuerrecht. Er soll sicherstellen, dass die Regeln der Abgabenordnung von allen Finanzämtern einheitlich angewendet werden. Dort soll künftig laut KNA stehen, dass nicht gewinnorientierte Journalismus-Organisationen „in der Regel die Förderung der Bildung“ verfolgen, „indem sie insbesondere durch Wissensvermittlung, Aufklärung sowie Nachrichtenaufbereitung oder -beschaffung der Allgemeinheit journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote zur Verfügung stellen“.
Diese „norminterpretierende Verwaltungsvorschrift“ bindet die Finanzbehörden, aber nicht die Gerichte. Im Zweifel, wenn es hart kommt, lässt es sich darauf also nicht berufen. Auch ist ein Erlass zwar schneller beschlossen als ein Gesetz, aber im Zweifel auch schneller wieder gestrichen. Angesichts der aktuellen politischen Stimmung bereitet das Sorgen.
Anna Biselli, netzpolitik.org, 30.07.2024 (online)