Kein Politiker-Statement darf exklusiv auf X (vormals Twitter) verfügbar sein, keine Senatorin darf Instagram exklusiv anvertrauen, wen sie gerade getroffen hat. Denn dies zwingt Menschen dazu, die großen Plattformen zu nutzen. Es ist eine etwas verrückte Vorstellung, dass demokratische Institutionen Menschen auf Plattformen zwingen, die die Demokratie bedrohen.
Ich schreibe ausdrücklich “gemeinschaftlich finanziert”, weil ich damit auch die Inhalte der öffentlich-rechtlichen Sender meine. Exklusive Angebote für kommerzielle Plattformen – Videos für Tiktok, Podcasts für Spotify – sollte der Gesetzgeber ausschließen. Als Vorgabe sollten Inhalte mindestens auch auf alternativen Plattformen zur Verfügung stehen. Das können die Mediatheken der Sender sein, besser noch sind es aber standardoffene Plattformen. Das ist nicht trivial, weil auch Lizenzfragen mitschwingen. Die “Tagesschau” hat gezeigt, wie das mit Blick auf eigene Inhalte gehen kann, als sie einige ihrer Erklärvideos mit einer Creative-Commons-Lizenz versehen hat: Sie sind nun auch auf Wikipedia zu finden.
Björn Staschen, turi2.de, 23.09.2023 (online)