Anders als das noch geltende fernsehbasierte Modell des Medienkonzentrationsrechts, ist die Grundlage eines Gesamtmeinungsmarktmodells die übergreifende Betrachtung aller meinungsrelevanten Medien (Fernsehen, Hörfunk, Zeitschriften, Zeitungen, Telemedien u.a.) eines Unternehmens. Zunächst würden die einzelnen Mediengattungen in ihrer Bedeutung für die Meinungsrelevanz gewichtet. Anschließend werden alle die einem Unternehmen zurechenbaren Medienangebote hinsichtlich ihrer jeweiligen „Marktanteile“ betrachtet und mit dem Einflussfaktor der jeweiligen Angebote ins Verhältnis gesetzt. Auf diese Weise kann der Anteil eines Unternehmens am Gesamtmeinungsmarkt festgestellt werden. Unser Maßstab muss immer sein, ob vorherrschende Meinungsmacht entsteht oder entstehen könnte. Zu beachten ist, dass durch die technischen Entwicklungen der Einfluss von Akteuren auf den Medienmärkten sich sehr schnell ändern kann.
Dirk Schrödter, Chef der Staatskanzlei von Schleswig-Holstein, medienpolitik.net, 02.12.2020 (online)