Der Strukturwandel wird durch diesen Staatsvertrag bereits eingeleitet. Die Steuerung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks der Zukunft kann nur durch einen relativ breiten Rahmen des Gesetzgebers erfolgen, in dem er festlegt, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk die kommunikativen Erfordernisse der Gesellschaft, die sich ständig verändern, erfüllen. Dazu müssen die Gremien eine Art Sparringpartner der Intendanz sein, sie müssen die Qualitätskriterien definieren und weiterentwickeln und so eine andere systemsteuernde Funktion als heute erhalten. Der Strukturwandel ist eine Kombination aus zwei Faktoren, der entsprechenden Haltung der Gremienmitglieder und den nötigen Instrumenten zur Erweiterung ihrer Kompetenz.
Wolfgang Schulz, medienpolitik.net, 10.8.2022 (online)