Der größte Humbug der Urheberrechtsdebatte aus dem vergangenen Jahr war die Behauptung von Union und SPD, die Richtlinie könne national ohne Upload-Filter umgesetzt werden. Mit Artikel 17 haften nun die Plattformen für die Urheberrechtsverstöße durch Nutzer, selbst wenn die Plattformbetreiber keine Kenntnis davon haben. Die Plattformen müssen die Erlaubnis des Rechteinhabers einholen oder „alle Anstrengungen“ unternehmen, um sicherzustellen, dass unerlaubt hochgeladene Inhalte nicht verfügbar sind. Angesichts der Masse an Daten, die jede Minute auf den großen Plattformen hochgeladen werden, bleiben nur Upload-Filter.
Tabea Rößner, sueddeutsche.de, 26.06.2020 (online)