Die neue GVK wird nur zurechtkommen, wenn unnötige Schnittstellen vermieden werden. Die wachsende Arbeit muss sinnvoll auf alle gewählten Schultern verteilt werden; Stellvertretung kann mehr bedeuten als Vertretung bei Abwesenheit. Dafür gibt es schon vielversprechende Konzepte, die in die neue Geschäftsordnung einfließen können.
Zunächst aber werden wir alle mit der Umsetzung des Reformstaatsvertrags jede Menge anspruchsvoller Arbeit haben und dann die neuen Rollen und Regeln einüben müssen. Je mehr Kraft wir für kollektive Klugheit und kompromissgeneigte Gemeinsamkeit aufbringen, desto eher und besser wird der Wandel gelingen. […]
Das Gütesiegel des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist ein Triple-A: Auftrag, Ausführung, Aufsicht. Die Zuständigkeit für den Auftrag liegt bei den Ländern, für die Ausführung bei den Intendant:innen und für die Aufsicht bei den Gremien.
Klaus Sondergeld, ARD-GVK-Newsletter 01/2025 (online)