Zitiert: Haftung von Intendanten

Das Urteil im Streit mit der ehemaligen RBB-Intendantin Patricia Schlesinger ist ein überfälliger Schritt. Ab sofort gilt das Haftungsprinzip. […]

Schlesinger hat Anspruch auf Zahlung des vertraglich mit ihr vereinbarten Ruhe­geldes nach ihrem Rausschmiss als Intendantin. Der RBB kann dafür Schadensersatz geltend machen, unter anderem wegen falsch abgerechneter Reisekosten und Dienstwagennutzung. […]

Denn das Urteil eröffnet dem RBB den Weg, noch ganz andere Summen von seiner ehemaligen obersten Chefin zu verlangen. Indirekt bestätigt der Richterspruch – dessen genaue Begründung allerdings noch nicht öffentlich vorliegt – ein bislang im öffentlich-rechtlichen Rundfunk noch nie gesehenes Haftungsprinzip […]

Das unter Schlesinger zwar nicht eingeführte, aber weiter ausgebaute System von Bonuszahlungen an die RBB-Geschäftsleitung und eine freihändig von ihr eingeführte ARD-Zulage sieht das Gericht als unzulässig an. Der Spaß hat den RBB nach eigenen Angaben zusammen rund 1,8 Millionen Euro gekostet – und nach dem am Mittwoch ergangenen sogenannten Grundurteil hat der Sender hier Anspruch auf Schadensersatz.

Steffen Grimberg, taz.de, 20.08.2025 (online)

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Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)