Das Urteil im Streit mit der ehemaligen RBB-Intendantin Patricia Schlesinger ist ein überfälliger Schritt. Ab sofort gilt das Haftungsprinzip. […]
Schlesinger hat Anspruch auf Zahlung des vertraglich mit ihr vereinbarten Ruhegeldes nach ihrem Rausschmiss als Intendantin. Der RBB kann dafür Schadensersatz geltend machen, unter anderem wegen falsch abgerechneter Reisekosten und Dienstwagennutzung. […]
Denn das Urteil eröffnet dem RBB den Weg, noch ganz andere Summen von seiner ehemaligen obersten Chefin zu verlangen. Indirekt bestätigt der Richterspruch – dessen genaue Begründung allerdings noch nicht öffentlich vorliegt – ein bislang im öffentlich-rechtlichen Rundfunk noch nie gesehenes Haftungsprinzip […]
Das unter Schlesinger zwar nicht eingeführte, aber weiter ausgebaute System von Bonuszahlungen an die RBB-Geschäftsleitung und eine freihändig von ihr eingeführte ARD-Zulage sieht das Gericht als unzulässig an. Der Spaß hat den RBB nach eigenen Angaben zusammen rund 1,8 Millionen Euro gekostet – und nach dem am Mittwoch ergangenen sogenannten Grundurteil hat der Sender hier Anspruch auf Schadensersatz.
Steffen Grimberg, taz.de, 20.08.2025 (online)