Zitiert: Hausdurchsuchung wegen eines Links war verfassungswidrig

Die Wohnung eines Journalisten dürfe nicht aufgrund eines vagen Verdachts durchsucht werden. […] Der Eingriff sei nicht gerechtfertigt gewesen, so der BVerfG-Beschluss, denn es habe keine plausiblen Gründe für die Durchsuchung gegeben. Die bloße Existenz der seit Jahren nicht mehr aktualisierten Archivwebseite reiche nicht für die Annahme, dass die Vereinigung, die die Plattform einst betrieb, noch besteht […]

Zur praktisch relevanten Frage, ob schon das bloße Setzen eines Links als strafbare Unterstützung einer verbotenen Vereinigung gelten kann, sagten die Verfassungsrichter:innen leider nichts. (Az.: 1 BvR 259/24)

Christian Rath, taz.de, 19.11.2025 (online)

 

Zur Entscheidung des BVG (online)

Onlinefilm.org

Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)