Die IVW führt in diesen Monaten ein neues Messsystem ein, das die Datenschutz-Regeln des TTDSG einhält. Die Folge ist, dass erstmals in der IVW-Geschichte ein Wert künftig nicht mehr rein auf Messungen beruhen kann. […]
Allerdings können ohne Einwilligung des Nutzers nur die Page Impressions gezählt werden, keine Visits. Zur Erläuterung: Ruft ein Nutzer eine Website auf und klickt noch zwei Unterseiten an, dann sind das drei Seitenaufrufe (also Page Impressions), aber nur ein Besuch (also Visit). Diese Zuordnung ist ohne Einwilligung des Nutzers nun aber nicht mehr möglich – ein Problem, da Visits die zentrale Einheit der Online-IVW ist.
Ausgeben wird die IVW die Visits daher auch künftig – allerdings handelt es sich dann um einen teilweise errechneten Wert. […]
Je größer also der Anteil derer ist, die ihre Einwilligung verweigern, desto ungenauer wird dementsprechend künftig als auch der Visit-Wert sein. Derzeit wird noch diskutiert, wie groß die Lücke sein darf, dass die Berechnung durchgeführt werden kann, auch sei die Formel nicht in Stein gemeiselt und könnte noch angepasst oder für verschiedene Ausspielkanäle getrennt berechnet werden.
Uwe Mantel, dwdl.de, 10.01.2022 (online)