Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat den gesetzlichen Auftrag, „Bestrebungen“ aufzuspüren, „die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung … gerichtet sind“. Wie dieser Auftrag zu interpretieren ist, löst allerdings immer wieder Diskussionen aus, auch zwischen Gerichten. […]
In Deutschland werden derzeit neben der Jungen Welt noch einige weitere journalistische Publikationen vom Verfassungsschutz beobachtet. Am bekanntesten ist das Beispiel des rechtsextremen Monatsmagazins Compact, das nach einer zwei Jahre dauernden Beobachtung just an diesem Dienstag durch das Bundesinnenministerium verboten worden ist.
Ähnliche Beispiele von Gewaltverherrlichung, Desinformation oder Hetze gegen Minderheiten, wie sie aus Sicht des Ministeriums dem Magazin Compact schon nach kurzer Zeit nachweisbar waren, werden der Jungen Welt allerdings auch nach nunmehr 26 Jahren der Beobachtung durch den Verfassungsschutz nicht vorgeworfen.
Ronen Steinke, sueddeutsche.de, 18.07.2024 (online)