Meine Arbeit wurde immer wieder von Prozessen begleitet, jahrelang, durch Springer und die Strauß-Konsorten. Sie versuchten, meine Arbeit zu kriminalisieren. Der Bundesgerichtshof hat schließlich entschieden: Wenn es um gravierende Missstände geht, hat die Öffentlichkeit ein Recht, darüber informiert zu werden, auch wenn die Erkenntnisse unter anderer Identität zustande kommen. Durch die sogenannte „Lex Wallraff“ sind deshalb bis heute Undercover-Einsätze wie „Team Wallraff“ und „wallraffen“ bei RTL vom BGH und Bundesverfassungsgericht legitimiert.
Günter Wallraff, berliner-zeitung.de, 18.10.2025 (online)

