In mehreren Abstimmungsgesprächen hatte die Kommission dem BR verdeutlicht, dass sich die angekündigte Form der Anmeldung des Investitionsvorhabens „Technik Freimann“ außerhalb des mit allen Anstalten vereinbarten methodischen Regelwerks bewegt und von der Kommission nicht anerkannt werden kann. Dennoch hat der BR das Investitionsvorhaben unverändert angemeldet. Der BR hat damit die Ablehnung durch die Kommission in Kauf genommen. Dabei musste dem BR bewusst sein, dass das Risiko einer durch die Ablehnung entstehenden Finanzierungslücke den BR nur in Höhe seines Anteils am Beitragsaufkommen betreffen würde und der verbleibende Fehlbetrag systembedingt zulasten der anderen ARD-Anstalten verrechnet würde. Der BR hat durch sein regelwidriges Vorgehen die Arbeitsbelastung aller Beteiligten in erheblichem Maße erhöht, ohne dass es hierfür eine Notwendigkeit gegeben hat. Die Finanzierung der Maßnahme wäre ohne Weiteres im geltenden Regelungssystem darzustellen gewesen. Zur Vermeidung von Nachteilen für die anderen ARD-Anstalten und zur Sicherung des technisch notwendigen Investitionsvorhabens hat die Kommission dem BR einen Weg ermöglicht, die Anmeldung der Investition in den vereinbarten Regelungsrahmen zurückzuführen (vgl. Tzn. 363 ff.). Die Kommission verbindet damit die Erwartung, dass sich der BR und die anderen Anstalten künftig an vereinbarte Regelungen halten.
22. KEF-Bericht, S. 290, Tz. 535