Zitiert: „Keine ordnungsgemäße Behandlung“ der Böhmermann-Sendung im ZDF-Fernsehrat

Vier Mitglieder des ZDF-Fernsehrats wollen, dass sich das Gremium im neuen Jahr nochmals mit der „ZDF Magazin Royale“-Ausgabe zum Thema rituelle Gewalt befasst. Sie kritisieren die Abläufe der letzten Sitzung. […]

Die vier Mitglieder des Fernsehrats kritisieren etwa, dass zu dem genannten Fall auf der Sitzung „keine ordnungsgemäße Behandlung“ stattgefunden habe. „Der Vorsitzende des zuständigen Programmausschusses hat nicht wie üblich über Beschluss und Begründung des Ausschusses (Zurückweisung der Programmbeschwerde, einstimmig bei sechs Enthaltungen) berichtet, sondern eine ausführliche persönliche Erklärung abgegeben, weshalb der Beschwerde aus seiner Sicht stattgegeben werden solle.“ […]

Die vier Mitglieder kritisieren nun, dass durch die Ausführungen des Programmausschuss-Vorsitzenden der Eindruck entstanden sei, dies sei die Auffassung eben des gesamten Ausschusses. Zudem sei die Abstimmung zum Thema von „großer Konfusion“ geprägt gewesen. Das führen die vier Mitglieder des Gremiums auch auf den Streik bei der Deutschen Bahn zurück, dadurch habe die Sitzung hybrid stattgefunden. Zudem sei das digitale Abstimmungstool nicht genutzt worden. Mehrfache Versuche von Teilnehmenden, sich zu Wort zu melden, seien nicht gesehen oder gehört worden.

Timo Niemeier, dwdl.de, 21.12.2023 (online)

Es sei nicht Aufgabe des Fernsehrats, „über die Eignung von Themen, z.B. Satire, zu befinden“. Das sei durch die Rundfunkfreiheit geschützt. Der Rat dürfte lediglich prüfen, ob Programmrichtlinien verletzt worden sind. Doch genau die seien „überhaupt nicht thematisiert“ worden.

Susanne von Kessel-Doelle, meedia.de, 21.12.2023 (online)

Die Programmbeschwerde der „Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs“ wurde so abgestimmt: 18 Mitglieder waren für die Annahme der Beschwerde und 15 dagegen gestimmt. 11 Mitglieder haben sich enthalten. An der Abstimmung haben also 44 von 60 Fernsehratsmitgliedern teilgenommen.

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