Eine verbindliche Perspektive für die Finanzierung der Rundfunkanstalten gehört zur rundfunkpolitischen Verantwortung der Länder. Zwei Dinge stehen dabei für mich außer Frage. Erstens: Die Grundlage für den Beitrag muss auch weiterhin eine Empfehlung der unabhängigen Gebührenkommission KEF sein. Zweitens: Die politische Letztverantwortung muss weiterhin bei den Ländern und in den Länderparlamenten verortet sein. Die Frage ist, wie man diese beiden Prinzipien besser umsetzt, da momentan der – bei genauem Hinsehen irrige – Eindruck entsteht, der Beitrag werde in den Parlamenten festgelegt. Ich halte es daher für dringend angezeigt, künftig schon im Verfahren deutlicher abzubilden, dass die Länder bei der Beitragsfrage vornehmlich nicht einzeln, sondern vor allem als Verantwortungsgemeinschaft handeln.
Nathanael Liminski, faz.net, 12.11.2024 (online)