Zitiert: Klage, den steuerlichen Grundfreibetrag um den Rundfunkbeitrag zu erhöhen

Jetzt kämpft der Bund der Steuerzahler vor Gericht darum, dass dieser Pflichtbeitrag endlich steuerlich anerkannt wird. Ein einfacher Steuerzahler aus Mecklenburg-Vorpommern wollte seinen Rundfunkbeitrag für 2024 in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen – 220,32 Euro, die er im Jahr zwangsläufig zahlen muss.

Das Finanzamt lehnte ab. Doch damit gab er sich nicht zufrieden. Jetzt liegt der Fall als Musterverfahren vor dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern (Aktenzeichen: 1 K 67/26) – und der Bund der Steuerzahler (BdSt) steht hinter ihm. Die Zahlung des Rundfunkbeitrags kann verweigert werden – ein Gericht hatte die Hürden für Klagen allerdings verschärft.

Die Argumentation des BdSt ist klar: Der Zugang zu Rundfunk und Fernsehen zählt zum sogenannten soziokulturellen Existenzminimum. Wer Bürgergeld bekommt, kann sich sogar ganz von der Zahlung befreien lassen. In manchen Bundesländern – etwa im Saarland – fließt der Rundfunkbeitrag sogar ausdrücklich in die Berechnung der Beamten-Mindestalimentation ein. Der steuerliche Grundfreibetrag hingegen berücksichtigt ihn nicht.

Robin Dittrich, fr.de, 20.04.2026 (online)

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Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
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Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)